Häufige Fragen – FAQ

Wozu das Casting?

Zwei wesentliche Werte der Piratenpartei sind Transparenz und Basisdemokratie.
Wir meinen, dass die Kandidatenfindung im Rahmen eines Castings beiden Werten am besten entspricht. Der Prozess ist transparent, weil sich jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, am Casting teilnehmen kann und dort seine Befähigung für das Amt offen darstellt. Der Prozess ist basisdemokratisch, weil bei uns nicht zwangsläufig derjenige Bewerber Kandidat wird, der sich beim Parteivorstand anbiedert, sondern der die meisten Bürger überzeugt.

Wie läuft das Casting ab?

Das Casting wird in drei Phasen ablaufen:
1. Bewerbungsphase,
2. Präsentationsphase, und
3. Votingphase

Der Ablauf ist auf einer Extra-Seite ausführlich erläutert.

Wer kann als Kandidat teilnehmen?

Der Kandidat muss deutscher Staatsangehöriger sein und mindestens 21 und höchstens 65 Jahre alt sein.

Nicht wählbar ist, wer nach aufgrund bestimmter Straftaten nicht wählbar ist oder nachweisbar dienstunfähig ist.

Die Regelung im Details findet sich in Art. 39 GLKrWG.

Natürlich sollte der Bewerber eine entsprechende fachliche Befähigung mitbringen (Kenntnisse der Verwaltungsabläufe) und über Führungsqualitäten verfügen.

Eine Parteimitgliedschaft bei den Piraten ist nicht unbedingt erforderlich.

Welche Aufgaben hat man als 1.Bürgermeister?

Zu den wichtigsten Aufgaben des 1. Bürgermeisters zählen:

  • Führung des Vorsitzes im Stadtrat
  • Besorgung des laufenden Geschäftsbetriebs
  • Vertretung der Stadt nach außen
  • Leitung der Stadtverwaltung einschließlich Personalverwaltung
  • Rechtsgeschäfte bis zu einer Wertgrenze von 100.000,- Euro
  • Abhalten von Bürgerversammlungen

Die Aufgaben im Detail sind in Art. 37 bis 39 Gemeindeordnung geregelt.

Wofür stehen die PIRATEN?

Die Piratenpartei ist mittlerweile weit mehr als eine Ein-Themen-Partei.

Sie setzt sich für die entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts ein: Freiheit, Bildung und Mitbestimmung.

Unsere Grundsätze und Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Grundsatzprogramm.

Wo kann ich mich informieren?

Wie kann ich mitmachen?

  • Komm zum Stammtisch! In Neu-Ulm und Illertissen findet im wöchentlichen Wechsel ein Stammtisch statt.
    Die genauen Zeiten und Orte werden auf der Webseite des Kreisverbandes bekannt gegeben.
  • Werde Mitglied! Der Mitgliedsantrag kann online ausgefüllt werden oder auf einem Formular per Fax oder Brief gesendet werden.

Wieviel verdient man als OB?

Als 1.Bürgermeister ist man Beamter auf Zeit.

In einer Stadt mit knapp 13200 Einwohnern ist der 1.Bürgermeister in der Besoldungsgruppe A16/B2 eingruppiert.
Welche Besoldungsgruppe herangezogen wird, richtet sich nach sachgerechter Bewertung der mit dem Amt verbundenen Anforderungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades der Verwaltungsaufgaben.
(Rechtsgrundlage: §§1ff. BayKomBesV)

Wie hoch das Nettogehalt genau ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, etc). Die Höhe kann z.B. unter oeffentlicher-dienst.info berechnet werden.

Beispiel: A16, ledig, keine Kinder: 3428.06 netto/Monat zzgl. Dienstaufwandsentschädigung
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Außerdem steht dem 1. Bürgermeister eine Dienstaufwandsentschädigung zu (Art. 72 KomWBG). Diese beträgt 173,75 € bis 569,78 €.

GGLKrWG